- Gebührenordnung
- Ge|büh|ren|ord|nung 〈f. 20〉 alle Vorschriften über öffentl. Gebühren
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Ge|büh|ren|ord|nung, die:amtliche Zusammenstellung, nach der in einem bestimmten Dienstleistungsbereich, Berufszweig o. Ä. die Gebühren zu berechnen sind.* * *
Gebührenordnung,vom Staat oder von Selbstverwaltungsorganisationen durch Rechtssätze festgelegte Berechnungsgrundlage für die Inanspruchnahme der in der Gebührenordnung erfassten Leistungen, v. a. die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte. Ferner gibt es Gebührenordnungen für Rechtsanwälte (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung vom 26. 7. 1957, mit späteren Änderungen), für Notare (gemäß der §§ 140 ff. der Kostenordnung in der Fassung vom 26. 7. 1957) und Steuerberater (Gebührenordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften vom 17. 12. 1981 ). Gerichtskosten.* * *
Ge|büh|ren|ord|nung, die: amtliche Zusammenstellung, nach der in einem bestimmten Dienstleistungsbereich, Berufszweig o. Ä. die Gebühren zu berechnen sind.
Universal-Lexikon. 2012.